Anschlagpunkt zur Absicherung auf dem Dach
Sicherheit
Anschlagpunkte

Anschlagpunkte auf Industrie- und Gewerbeflachdächern

Als Anschlagpunkt  wird ein fester Anschlagspunkt für eine Seilsicherung bezeichnet. Diese Sicherungen sind ab einer Höhe von 2 Metern verbindlich zu montieren und dienen der Sicherung (per Seil und Absturzgeschirr) von auf dem Dach befindlichen Personen während Prüfungs-, Montage- oder Dacharbeiten. Achtung, schon ab einer Höhe von einem Meter potenzieller Fallhöhe müssen gemäß DIN 4426 Verkehrswege auf Dachflächen gesichert werden, wenn der Weg oder Arbeitsort im absturzgefährdeten Bereich liegt. Hier ist zwischen verpflichtender Sicherung durch feste Einbauten und einer persönlichen Sicherung bzw. temporären Sicherung (etwa durch ein Baugerüst) zu unterscheiden.

Bereiche und Vorschriften

Absturzgefährdete Bereiche an Absturzkanten

Jedes Jahr ereignen sich bei Bauarbeiten, insbesondere im Dachbereich folgenschwere Arbeitsunfälle durch Absturz, die auf eine fehlende Absturzsicherung zurückzuführen sind. Der Gesetzgeber schreibt vor, ab welcher Höhe Sicherungsmaßnahmen und in welcher Form für Arbeitgeber und/oder bauseits verpflichtend sind.

Liegen Arbeitsstellen oder Verkehrswege (für Dacharbeiten, aber auch für Schornsteinfeger, Prüfungen, Montagen) näher als 2 Meter an einer Absturzkante, so bezeichnet man diese als absturzgefährdeten Bereich. Eine Absturzsicherung ist hier Pflicht. Absturzkanten sind die Dachkante, der Rand einer Lichtkuppel oder RWA (Rauch- und Wärmeabzug-Anlagen).Ab einer Dachneigung von mehr als 20 Grad muss grundsätzlich auf eine permanente Absturzsicherung geachtet werden. 

In der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft steht in DGUV-Vorschrift 38: „Eine Gefährdung durch Absturz liegt bei einer Absturzhöhe von mehr als 1,0 m vor“ [ASR 4.1(4)]. Absturz wird definiert als „das Herabfallen von Personen auf eine tiefer gelegene Fläche oder einen Gegenstand. Als Absturz gilt auch das Durchbrechen durch eine nicht tragfähige Fläche oder das Hineinfallen und das Versinken in flüssigen oder körnigen Stoffen“.

Flachdachrichtlinie Punkt 1.4 (15): „Um Pflege, Wartung und Instandsetzungsarbeiten vornehmen zu können, sollen bei Dächern mit Abdichtungen bereits bei der Planung Maßnahmen zur Absturzsicherung, z. B. Anschlagpunkte vorgesehen werden. Dabei sind die bauaufsichtlichen Anforderungen der Länder zu berücksichtigen“. 

Wird eine feste Absturzsicherung durch Anschlagpunkte schon in der Planungsphase berücksichtigt, kann die Montage über Spezialsysteme im Dachschichtaufbau optimal berücksichtigt werden. Befinden sich auf dem Dach Aufbauten wie Klimageräte oder Absauganlagen, die regelmäßig gewartet werden müssen, sollten die erforderlichen Wartungswege zu den Anlagen ebenfalls frühzeitig in die Planung aufgenommen werden. Es gibt auch Anschlagpunkte, die ohne Durchdringung der Dachhaut befestigt werden können. 

Genutzt werden Anschlagpunkte mit einer persönlichen Sicherheitsausrüstung (PSA), die einem Klettergurt oder Auffanggurt ähnlich ist. Neben dieser individuellen Sicherung mittels eines Anschlagpunktes gibt es noch die Möglichkeit von „kollektiven Sicherungsmaßnahmen“. Dahinter verbergen sich Geländer, Gitter, Netze und andere Absturzsicherungen, welche eine freie Bewegung auf der Dachfläche ohne PSA ermöglichen.

Zu guter Letzt möchten wir noch darauf hinweisen, dass eine Dokumentation der Montage und der regelmäßigen Wartung von Anschlagpunkten Pflicht ist.

 

Die wichtigsten Vorschriften zu Fall- und Anseilschutz

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)

  • DGUV Information 201-056 „Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern“
  • DGUV Grundsatz 312-906 „Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz“
  • DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“

Deutsche Industrienorm

  • DIN 4426 „Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen - Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege - Planung und Ausführung

 

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

  • ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“

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