Know-how
Fassade

Welche Bedeutung haben Fassaden?

Moderne Fassaden müssen heute mehr leisten als nur das Gebäude vor Witterungseinflüssen zu schützen. Sie übernehmen auch energetische Aufgaben und prägen das Erscheinungsbild des Gebäudes durch ihr Design. Der Begriff „Fassade“ leitet sich vom lateinischen Wort „facies“ ab, das „Gesicht“ bedeutet. Somit ist die Fassade die sichtbare Gebäudehülle, die sowohl funktionale als auch repräsentative Funktionen erfüllt.

Für die Gestaltung von Objekt-Fassaden kommen verschiedenste Werkstoffe zum Einsatz, in der Regel Glas, Naturstein, Holz, Metall, Titanzink, Kupfer, Aluminium oder Stahltrapezprofile. Vom Aufbau sind Fassaden in der Hauptsache hinterlüftete Außenwandbekleidungen, Wärmedämmverbundfassaden, Vorhangfassaden, Sandwichfassaden oder Kassettenfassaden. Dies kommt auf den Baukörper und die bauphysikalischen Ziele bei Neubau oder Sanierung an. Es gibt noch weitere Fassadensysteme, wie etwa Hybridfassaden oder auch Medienfassaden, die jedoch eher in Hochhäusern oder als Werbeflächen Verwendung finden.

Die wichtigsten Fassadensysteme sind die

  • Hinterlüftete Außenwandbekleidung, welche auch als vorgehängte hinterlüftete Fassade (kurz VHF) bezeichnet wird. An eine Verankerung werden Wärmedämmung, ein Raum zur Hinterlüftung und die Fassadenverkleidung als Witterungsschutz angebracht. Beschrieben werden die Anforderungen an diese Fassade in der DIN 18516.
  • Vorhangfassade, welche die äußere Hülle eines Gebäudes bildet und als eigene Schale vor dem eigentlichen Tragwerk steht. Sie ist also eine leichte Außenwand ohne statische Funktion für den Gebäudekörper und ohne Hinterlüftung. Die Vorhangfassade wird häufig in Kombination mit einer Skelettbauweise genutzt. Beschrieben werden die Anforderungen an diese Fassade in der DIN EN 13119.
  • Wärmedämmverbundfassade, die, wie schon aus dem Namen hervorgeht, zur Dämmung von Fassaden in Verbindung mit Verbundwerkstoffen (Armierungslage, Putz, Farbe). Auch diese Fassade hat keine Hinterlüftung, weshalb sie bevorzugt mit diffusionsoffenen Putzen und Farben umgesetzt wird. Beschrieben werden die Anforderungen an diese Fassade in der DIN 18345 und DIN 55699.

Eine Weiterentwicklung der hinterlüfteten Außenwandbekleidung ist dieDoppelfassade, welche als Abluftfassade, Pufferfassade oder Zweite-Haut-Fassade ausgebildet werden kann, welche dann nicht hinterlüftet (Außenluft strömt durch den Hohlraum zwischen den Fassadenteilen von unten nach oben) sind, sondern unterschiedliche Lüftungsführungen zwischen Innenraum und Außenseite darstellen. Die Außenseite (auch Sekundärfassade genannt) erfüllt neben dem Schutz vor Witterungseinflüssen hierbei oft eine architektonische Funktion hinsichtlich Design, Farbe, Form oder Gestaltung. Die Innenseite (auch Primärfassade genannt) wird als Wärmedämmung ausgebildet und befindet sich zumeist direkt auf dem Baukörper. Zwischen den beiden befindet sich ein unterschiedlich stark ausgeprägter Hohlraum, welcher als thermische Pufferzone zwischen Innenraum und Außenbereich dient oder – im Falle der Pufferfassade – ein geschlossenes System darstellt.

Vorgehängte hinterlüftete Fassaden (VHF)

Diese Fassaden sind der Standard im Objekt- und Bürobau, da sie sich sowohl für die Sanierung im Bestand als auch für den Neubau eignen. Neben den energetischen Vorteilen dieser Fassadenform lassen sich so gerade Bestandobjekte sehr gut umgestalten und zu repräsentativen Objekten machen.

Für alle Fassadensysteme gilt, dass die Statik des Baukörpers für die Befestigung ausreichen muss und dass nur zugelassenes Befestigungsmaterial verwendet wird. Hierbei ist nicht nur das Eigengewicht der Fassade von Bedeutung, sondern in erheblichem Maße die Windlast, deren Druck oder Sog mit erheblichen Kräften auf eine Fassade einwirken kann. Bauphysikalisch sind weiterhin Aspekte des Brandschutzes, Feuchteschutzes, Schallschutzes und Wärmeschutzes zu beachten. 

Instandhaltung und Wartung

Zur nachhaltigen Sicherung und zum Erhalt der Fassade ist eine fachgerechte Wartung und Pflege zu empfehlen – auch während der Dauer des Gewährleistungszeitraumes –, denn das Unterlassen von Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen kann zum Ausschluss der Gewährleistungsansprüche führen. Die Wartung und Pflege dient zum Erhalt der teuren Fassade und zur Abwendung von Personenschäden oder Sachschäden.